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Zurückhaltung als Aushängeschild der Verwaltung in Zeiten der Krise

In Zeiten der Krise ist Zurückhaltung ein Aushängeschild und angebracht. Viele Familien sind von Kurzarbeit oder Umsatzrückgängen als Gewerbetreibende betroffen. Allenthalben starten Kampagnen zur Unterstützung des lokalen Handwerks, der lokalen Gastronomie oder  auch zur Untersützung  Notleidender. Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes sind zwar gefordert, können allerdings die Sicherheit eines geregelten Einkommens genießen. weiterlesen

Ja watt denn nu?? Baugebiet Mariental kommt.

2 x 3 macht 4...Widdewiddewitt...und Drei macht Neune !!

So oder so ähnlich präsentierte sich die Mathematik der SPD. "Lediglich die drei Grünen im Rat und ein CDU-Mann stimmten dagegen. Vier Ratsmitglieder enthielten sich".

Die SPD-Fraktion argumentierte "grün" und stimmte dennoch für die Bebauung dieses Filetstücks, das 1600 Bürger lieber nicht bebaut gesehen hätten. Unsere Wette: ein Anruf beim Bürgermeister und die "stehengebliebenen Bäume" sind ebenfalls Brennholz.

Bereits seit Ende der 90er fordern wir das Baugebiet "Otto-von-Hubach-Straße", das unserer Ansicht nach in Bezug auf Umwelt, Lage und Umfang sämtliche Anforderungen erfüllt und alle Interessenten bedienen kann. Umsetzung am liebsten in Eigenregie. Unser Motto: Das Selbstbewusstsein unserer inhaltlichen Überzeugung ausstrahlen!!(Tarek Al-Wazir)

#gruenwirkt #herzstatthetze #frankkozian #bürgervotum

zum Artikel in der GZ

Sachverständigengutachten "Prüfung der Artenschutzbelange" BSO v. 19.06.2018

Das Sachverständigengutachten bestärkt uns in unserer Ansicht, dass das Mariental nicht bebaut werden sollte. Artikel in der GZ v. 23.06.2018 (jpm)

Ökologisch wertvolle Fauna-& Floragebiete in Übach-Palenberg müssen miteinander vernetzt werden. Eine solche Aufwertung durch Biotopvernetzung wurde schon vor Jahren vom damaligen Umweltbeauftragten der Stadt planerisch vorangetrieben und muss aus unserer Sicht auch endlich umgesetzt werden - eine langfristige Planung für das Stadtgebiet durch einen neuen Flächennutzungsplan muss vorangebracht werden, um dann die Gebiete zur Biotopvernetzung auch zu schützen!

Den im Gutachten erwähnten Arten der Roten Liste ist in dem beschriebenen Gebiet besonderer Schutz zu gewähren und langfristig zu erhalten.

Bei der "Entwicklung eines ökologischen Korridors" oder der „Umwidmung als Naturschutzgebiet“ helfen die von uns Grünen unterstützten Planungen zur Biotopvernetzung sicherlich weiter.

Rat v. 26.04.2018 zum Thema Ordnungsdienst und Verordnungslage "Verunreinigungsverbot"

Allgemein wurden in der Vergangenheit weitaus wichtigere Prüfungsaufträge an die Verwaltung herangetragen und von dieser abgewiesen, dass es an Personal mangelt.

TOP 18.2 Rat v. 26.04.2018: Das Thema wird regelmäßig durch Bürger aufgebracht. Grundvoraussetzung einer Verordnung ist der Wille zur Durchsetzung. Solange die Verwaltung andere Prioritäten verfolgt ist eine Änderung der Verordnungen überflüssig. Ein höheres Bußgeld oder eine Veränderung der Verordnung wird ohne eindeutige Ausführungsbestimmungen keinen Erfolg haben. Im angebrachten Beispiel „Straßen- und Bürgersteigunrat“ ist das Aufstellen von Tütenspendern weitaus zielführender. Leider wird dieser Vorschlag immer wieder abgewiesen.

TOP 18.3 Rat v. 26.04.2018 Die Statistik spricht eine eindeutige Sprache. Die Kriminalitätsrate in Strafsachen ist rückläufig. Rechnet man jetzt noch die transitbedingten Betäubungsmitteldelikte raus, ist der Trend noch gravierender. Es geht folglich nur um subjektives Sicherheitsempfinden. Alters- und kulturbedingt kann das vermehrte Auftreten „schwarzer Sheriffs“ genau den gegenteiligen Effekt bewirken. Wer aus der Bahn tritt und auf einen schwarzen Sheriff trifft kann sich sicherer fühlen oder aber auch verunsichert sein. Anders stellt es sich bei einem Uniformierten des städtischen Ordnungsamtes dar. Hier dürfte der positive Effekt überwiegen, da es sich zwangsläufig nicht um wechselndes Personal handelt. Wenn wir schon eine Leistung in Erwägung ziehen, dann sollten wir auch Dinge wie Mindestlohn, Absicherung und Wohnort berücksichtigen. Ich bin gespannt auf die Sitzungsvorlage der Verwaltung.

Baumfällaktionen der regionetz im Stadtgebiet

Aufgrund einer akuten Gefährdung von Gasleitungen durch Wurzelwerk sind bereits im letzten Jahr von der regionetz GmbH auf der Roermonder Straße zahlreiche Bäume gefällt worden. In einer kurz zuvor anberaumten Sondersitzung des BSO sind auch schon weitere Fällungen in Boscheln aus selbigem Grund für das Frühjahr angekündigt worden. Die regionetz GmbH hat auf Nachfrage bekannt gegeben, dass die Fällungen der in Rede stehenden Bäume auf das Ende diesen Jahres verschoben werden........

In der Sitzung des Bau-Ausschusses vom 23.10.2017 liess sich der Kahlschlag in der Roermonder Straße nicht mehr verhindern. Auch wenn der Ausschuss sich der Entscheidung der Verwaltung anschloss, ist es unzulässig, daraus zu folgern, dass die Baumfällungen bei zeitgerechter und umsichtiger Planung alternativlos gewesen wären.

Der Gutachter führt in seiner eigenen Veröffentlichung (07/2011) aus:“ Es gibt eine Fülle von Sicherungsmaßnahmen, die nicht zwangsläufig zur Fällung eines Baumes führen müssen. Da jeder Baum im innerstädtischen Bereich eine Reihe wichtiger Aufgaben erfüllt, die neben Gas- und Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung existentiell für unser Leben im urbanen Raum sind, ist der Erhalt möglichst vieler Standorte von hoher Bedeutung“. Regionetz und Verwaltung blieben trotz mehrmaliger Nachfrage bei der Auffassung, dass Alternativlösungen nicht aus finanziellen Gründen verworfen wurden, sondern grundsätzlich als nicht durchführbar einzustufen waren. In der Kürze der Zeit konnten diese Aussagen nicht verifiziert werden.

Das Gutachten wurde bereits 2016 in Auftrag gegeben. Die Stadt wurde Anfang 2017 in Kenntnis gesetzt.

Der Gutachter stellte unmissverständlich fest, dass die Fällungen aus Sicherheitsgründen zeitnah durchzuführen sind. Zeitnah ist zweifelsfrei als gegenwartsnah [und zeitkritisch] bzw. schnell [erfolgend] und umgehend anzusehen.

In der jetzigen Sitzungsvorlage wird die Gefährdung als akut bewertet. Die Ankündigung der regionetz GmbH, dass die Fällungen jetzt auf Ende 2018 verschoben werden, lässt zwei Schlüsse zu:

1. Die Gefährdungslage wurde und wird falsch dargestellt. Die Auswirkungen auf die Leitungen sind weit weniger dramatisch als angegeben. Das Wurzelwerk stellt eine weit geringere Gefährdung dar.

oder

2. Die Zeitnot ist nicht gegeben, da das Wurzelwerk entgegen der ursprünglichen Annahme in absehbarer Zeit noch keine Leitungen beschädigen wird. Das Gutachten hätte einer Prüfung unterzogen werden können. Die Zeitnot wurde künstlich herbeigeführt. Das Problem wurde durch eine für den Betreiber kostengünstigere Lösung behoben. Auch die Kosten für eine Alternativlösung hätten von der Regionetz getragen werden müssen....wie es mir gefällt!!

Frank Kozian hält bei den Grünen alle Fäden in der Hand

GZ. v. 30.01.2018 (Jan Mönch)

"Neuer Fraktionsvorsitzender ist Frank Kozian, und zwar mit Wirkung zum 1. Februar. Seinen Verbandsvorsitz behält Kozian, womit er spätestens ab Donnerstag die entscheidende Figur ist, wenn es in Übach-Palenberg grün zugeht.

Der notwendige Zeitaufwand für die Ratsarbeit ist gestiegen. „Unter Paul Schmitz-Kröll konnte man dem, was die Verwaltung ausgearbeitet hat, einfach glauben. Heute ist das nicht mehr gegeben. Das hat nicht unbedingt damit zu tun, dass gelogen wird, aber damit, dass oft Schnellschüsse abgegeben werden und Verwaltungsvorlagen schlecht ausgearbeitet sind“, kritisiert er. Rißmayers Nachfolger Frank Kozian sieht sich zeitlich eher in der Lage, diesen Anforderungen gerecht zu werden. In der Vergangenheit seien viele Dinge, die eigentlich in Rißmayers Zuständigkeit gefallen wären, ohnehin schon bei ihm gelandet.

Frank Kozian hingegen ist seit der Kommunalwahl im Jahr 2014 in Übach-Palenberg stadtbekannt, damals kandidierte der Soldat und Flugsicherheitsexperte für die Grünen als Bürgermeister.

Es ziehen noch mehr als zwei Jahre ins Land, bis wieder Kommunalwahlen sind. Dass das in politischen Maßstäben nicht allzu viel ist, wird im Gespräch mit Kommunalpolitikern deutlich, die sich zunehmend mit dem Thema beschäftigen. Das gilt auch für Frank Kozian und Rainer Rißmayer. Sie können sich vorstellen, zusammen mit anderen Fraktionen, und zwar explizit auch der CDU, einen gemeinsamen Kandidaten zu unterstützen. „Im Rat sehe ich den aber nicht“, sagt Frank Kozian. „Übach-Palenberg braucht jemanden, der die Gräben zuschüttet.“

Offener Brief an den Bürgermeister Wolfgang Jungnitsch

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jungnitsch,

in der Ratssitzung am 18.12.2017 führten sie aus „Informationen sind in meinen Augen eine Holschuld!!“. Sie bedauerten weiterhin, dass bei den Fraktionsvorsitzenden außerhalb der CDU/FDP-USPDMehrheitsfraktionen kein Interesse besteht, zu Ihnen, zum Bürgermeister, zu kommen, „um sich zu informieren“. „Keiner kommt mehr“, war Ihr Zitat, welches auch der Presse zu entnehmen war (Geilenkirchener Zeitung am 20.12.17, S. 13).

Ausdrücklich weisen wir die von Ihnen propagierte „Holschuld“ zurück.

Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Übach-Palenberg § 13, Absatz 2, Ziffern D u. P, gehört es zu ihren Aufgaben als Bürgermeister, den Stadtrat sowie den Haupt- und Finanzausschuss vollumfänglich zu informieren .

Die Gemeindeordnung NRW gibt ausdrücklich Ihnen, Herr Bürgermeister, die Verantwortung: Im § 62, Abs. 4 heißt es: „Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten.“

Fehlende, falsche oder irreführende Informationen führen sowohl bei Dringlichkeitsentscheidungen als auch bei Sitzungen zu schlechten Entscheidungen.

Die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der UWG haben in ihren Haushaltsreden unabhängig voneinander die Kommunikations- und Informationspolitik der Verwaltung und des ihr vorstehenden Bürgermeisters deutlich kritisiert: Informationen werden nicht (bspw. Baumfällungen Roermonder Straße einschliesslich der Risikobewertung), sehr kurzfristig (diverse Nachträge zu Sitzungsvorlagen, z.T. nur Stunden vor den Sitzungen oder als Tischvorlage), völlig unzureichend oder gar fehlerhaft gegeben (bspw. Dringlichkeitsentscheidung „Tatort“, Erweiterung des Rathauses, Baugebiet Mariental und viele weitere Punkte mehr).

Diese von Ihnen zu verantwortende Informationspolitik führt zu Nachfragen zum Verständnis , lähmenden Diskussionen in den Sitzungen und Prüfaufträgen an die Verwaltung, die der Argumentation in der Sache nicht dienen und einen erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung darstellen.

Durch ihr Verhalten sind Entscheidungen angreifbar und Misstrauen wird geschürt. Die Lokalpolitik und die Verwaltung wird nicht ernst genommen und desavouiert. Der Vorwurf des Vorsatzes lässt sich zumeist nicht vollständig entkräften und führt fortlaufend zu negativer Berichterstattung in der Presse.

Wir fordern Sie auf, entsprechend der Gemeindeordnung NRW zu agieren und dem Rat, den Ausschüssen sowie den Fraktionen und Stadtverordneten unaufgefordert die wichtigen und entscheidenden Informationen zu überlassen.

Baumfällaktion Roermonder Straße II

In der Sitzung des Bau-Ausschusses vom 23.10.2017 schwand die Hoffnung auf Alternativlösungen schnell. Der Kahlschlag in der Roermonder Straße ließ sich nicht mehr verhindern. Auch wenn der Ausschuss sich der Entscheidung der Verwaltung anschloss, ist es unzulässig, daraus zu folgern, dass der Ausschuss nicht hätte einberufen werden müssen. Hier irrt der 1. Beigeordnete. Es lässt sich lediglich daraus folgern, dass uns mit unglaublicher Arroganz entgegengetreten wird.

Der Gutachter führt in seiner eigenen Veröffentlichung (07/2011) aus:“ Es gibt eine Fülle von Sicherungsmaßnahmen, die nicht zwangsläufig zur Fällung eines Baumes führen müssen. Da jeder Baum im innerstädtischen Bereich eine Reihe wichtiger Aufgaben erfüllt, die neben Gas- und Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung existentiell für unser Leben im urbanen Raum sind, ist der Erhalt möglichst vieler Standorte von hoher Bedeutung“. Regionetz und Verwaltung blieben trotz mehrmaliger Nachfrage bei der Auffassung, dass Alternativlösungen nicht aus finanziellen Gründen verworfen wurden, sondern grundsätzlich als nicht durchführbar einzustufen waren. In der Kürze der Zeit konnten diese Aussagen nicht verifiziert werden. Kann man hier bei den Terminansetzungen Vorsatz vermuten?

Die versprochene “Wiederbepflanzung” entlang der Roermonder Straße kann nicht darüber hinwegtauschen, dass die Aktion eine deutlich negative Umweltbilanz aufweist. Es werden über 50 Bäume gefällt, die im Schnitt über vierzig Jahre alt sind. Eine Wiederbepflanzung im angegebenen Richtwert wird nur in seltenen Fällen über 2,5 Meter hoch sein und Jahre brauchen, um in gleicher Weise Stickoxyde, Kohlendioxyd und Feinstaubpartikel zu filtern. Die Regionetz will sich bislang an den Kosten für Ausgleichsmaßnahmen ausdrücklich nicht beteiligen.

Da jeder gefällte Raummeter durchschnittlich 1200 EUR Verkaufserlös erzielen wird, fordern wir den Ausgleich durch eine in der Innenstadt zu schaffende Ausgleichsfläche, die im Einklang mit der Wiederbepflanzung ein neues Stadtbild ergeben soll. Hierzu ist es zwingend erforderlich, das Rat und Ausschuss entgegen der derzeit gängigen Praxis frühzeitig involviert wird.

Baumfällaktion Roermonder Straße I

Mit Erschrecken mussten wir der Presse entnehmen, dass an der Roermonder Straße alle Platanen gefällt werden sollen. Wir widersprechen dem Vorgehen und legen schärfsten Protest ein. Eine derart radikale Aktion kann und darf nicht ohne eine entsprechende Beteiligung der politischen Gremien erfolgen. Die Fällaktion ist auszusetzen und eine (Sonder-) Sitzung des Fachausschusses einzuberufen, der das zitierte Gutachten vorher zur Kenntnis erhält, sich dann mit der Frage nach der wirklichen „Gefahr für unsere Erdgasleitungen“ auseinandersetzt und die Stellungnahmen der Naturschutzbehörden und Naturschutzverbänden einbezieht. Uns ist bekannt, dass Platanen besonders stabile Wurzeln haben und bei Nichteinhaltung von Mindesttiefen und Abständen es evtl. zu Schädigungen kommen kann. Bekannt sind bislang ausschließlich Vorfälle bei Kunststoffleitungen. Andere Versorger, wie zum Beispiel die Schleswig-Holstein Netz AG, stellen in Ihren Gutachten fest, dass die Gefährdung so gering ist, dass eine solche Fällaktion nicht gerechtfertigt ist. Wir lehnen das Fällen der Platanen auf Grundlage eines Einzelgutachtens ab und erwarten eine politische Diskussion im Fachausschuss.

Das Baugebiet Mariental gehört abgelehnt

Wir haben bereits in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass wir das Neubaugebiet Mariental für falsch halten. Aus diesem Grund haben wir der Bürgerinitiative unsere Unterstützung zugesagt und werden auch in Ausschüssen und Rat das Vorhaben ablehnen.

Es ist schon ein schlechter Stil wie hier von der CDU und der Verwaltung ohne Alternativüberlegungen und ernsthafte Auseinandersetzung mit den Bedenken ein so umstrittenes Projekt "durchgepeitscht" wird.

Bereits seit über 20 Jahren ist es unser Wunsch, dass vorhandene ökologisch wertvolle Fauna- & Floragebiete in Übach-Palenberg miteinander vernetzt werden. Eine solche Aufwertung durch Biotopvernetzung wurde schon vor Jahren vom damaligen Umweltbeauftragten der Stadt planerisch vorangetrieben und muss aus unserer Sicht auch endlich umgesetzt werden - eine langfristige Planung für das Stadtgebiet durch einen neuen Flächennutzungsplan muss unbedingt vorangebracht werden, indem man dann diese Gebiete zur Biotopvernetzung auch schützt! Momentan scheint nichts mehr schützenswert und wird Investoren vor die Füße gelegt. In ein solch sensibles Gebiet soll nun gebaut werden- das ist unverträglich und falsch.

Nicht unkommentiert lassen können wir an dieser Stelle auch den Artikel in der Geilenkirchener Zeitung vom 17.Juni "Investor möchte möglichst...“. Wenn Herr Pickartz (als anscheinend selbsternannter Sprecher der Oppositionsparteien) öffentlich kundtut wie die beiden anderen Oppositionsparteien abstimmen, dann sollte er vorher mit diesen sprechen und nachfragen. Er hat weder mit uns gesprochen noch hat er ein Mandat, in unserem Namen etwas zu veröffentlichen. Er darf also gerne für seine SPD sprechen - nicht für uns. Wenn Herr Pickartz dann noch schreibt, dass seine Meinung differenzierter sei als die von uns Grünen, dann meint er sicherlich schwammig, nicht konse¬quent und nicht ein¬deutig. An dieser Stelle, lieber Herr Pickartz, gibt es nichts zu differenzieren: „Das Baugebiet hat da nix zu suchen! Bei ihrer "Entwicklung eines ökologischen Korridors" helfen Ihnen die von uns Grünen unterstützten Planungen zur Biotopvernetzung bestimmt weiter“. Auch mit dem angesprochenen "Gesamtkonzept" dürfte wohl am ehesten ein neuer Flächennutzungsplan hilfreich sein.

Also, wir freuen uns sehr, dass die SPD eine grüne Seele gefunden hat, aber statt zu "differenzieren" muss man klar Stellung beziehen: NEIN zu Mariental und JA zu einem neuen Gesamtkonzept mit Biotopvernetzung.

Grüne Positionen zu den Sparvorschlägen der Verwaltung

Fraktion im Stadtrat
Übach-Palenberg
Rainer Rißmayer
Heerlenerstr. 229

52531 Übach-Palenberg

Stadt Übach-Palenberg
Bürgermeister W. Jungnitsch
Postfach 1220

52527 Übach-Palenberg

 

Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Sanierungsplan

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren im Stadtrat,

 

mit diesem Schreiben teilen wir Ihnen mit, wie sich unsere Fraktion zu den anstehenden Beschlüssen zum Stärkungspakt positioniert. Wir hoffen, dass wir mit dieser schriftlichen Information einen Beitrag zum Diskussionsprozess in der Ratssitzung leisten können.

Wie in der Einladung angekündigt ist vorgesehen, dass alle von der Verwaltung vorgeschlagenen Positionen einzeln abgestimmt werden und im Anschluss der dann vorliegende Gesamtplan verabschiedet wird.

Zu den einzelnen Positionen:

 

zu A1: Schließung Ü-Bad
Aufnahme in Sanierungsplan: nein

Beschlussvorschlag:
Die Schließung des Ü-Bads wird nicht in den Sanierungsplan aufgenommen. Die Verwaltung wird unabhängig davon gebeten folgende Punkte zu prüfen/planen und zu den kommenden Fortschreibungen des Sanierungsplans zu berichten:
- Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Sauna
- Erstellung einer konkreten Kostenanalyse für Schulschwimmen in Nachbarkommunen
- Prüfung, ob durch Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes Energieeinsparungen zu erzielen sind
- Nutzerprofil des Bades erstellen (gibt es zusätzliche Koop-Möglichkeiten mit Fitness-Betrieben, Physiotherapien, Reha-Einrichtungen etc.)
- Planungen für die Realisierung eines Eigenbetriebes mit möglichen Partnern und Investoren)

 

Zu A2: Personalentwicklungskonzept
Aufnahme im Sanierungsplan: ja

Anregungen:
Die Verwaltung stellt neben den reinen Streichungen (vgl. Vortrag letzte HuFa) dar, wie Arbeitsabläufe optimiert werden können, und wie durch Weiterqualifizierung der Stellenabbau kompensiert werden kann.

zu A3: Schulstandortoptimierung
Aufnahme im Sanierungsplan: ja

Anregung:
Ein Nachnutzungskonzept zur wirtschaftlichen Nutzung der frei werdenden Immobilien wird erstellt und im SIM vorgestellt

 

Zu A4: Grünpflegeaufwandreduzierung
Aufnahme im Sanierungsplan: ja

Anregung:
Im SIM wird vorgestellt, ob evt. andere Arbeiten des Bauhofs entfallen können, um einen Teil der wegfallenden Pflegearbeiten zu kompensieren. Auch hier soll geprüft werden, ob durch Weiterqualifizierung des Personals eine höhere Arbeitseffizienz erzielt werden kann.


Zu A5: Professionelles Gebäudemanagement
Aufnahme im Sanierungsplan: ja

Fragen:

  1. Stellen wir dafür eine Fachkraft ein? Wo wird dann gespart?

  2. Ist ansonsten bei einer Einführung eines professionellen Gebäudemanagements eine Fachkraft auszubilden?

  3. Fällt eine Stelle weg?

  4. Wie sollen Schnittstellenverluste vermieden werden?

 

Zu A6: Nachtabschaltung:
Aufnahme im Sanierungsplan: ja

Beschlussvorschlag:
‚ Die Verwaltung prüft, ob und wo eine teilweise Umstellung auf bewegungsgesteuerte Beleuchtung sinnvoll ist.

Zu A7: Schließung der Stadtbücherei
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

 

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung erarbeitet bis zum Sommer 2013 ein Alternativmodell (Mehrfachnutzung Räumlichkeiten, Synergien durch Personal und Strukturen, evt. Einbindung von Vereinen, Initiativen und Schulen). Ziel ist es, bei einer Schließung ein kostengünstigeres alternatives Modell vorzuhalten. Einer „reinen“ Schließung ohne Alternativkonzept sowohl wie das Vorhalten einer Bücherei wie auch für die derzeit genutzten Räume wird nicht zugestimmt.

 

 

Zu A8: Einführung einer Parkraumbewirtschaftung
Aufnahme in den Sanierungsplan: ja

Anregung:
Welche Flächen in die Bewirtschaftung einfließen sollen, wird nach Gesprächen mit den Interessengemeinschaften der Kaufleute im SIM besprochen und im Rat beschlossen

 

Zu A9.: Altes Rathaus
Aufnahme in den Sanierungsplan: ja

Beschlussvorschlag:
Die Miete wird wie im Vorschlag A9 alt 2 erhöht. Je nach Entwicklung der finanziellen Situation wird Ende 2013 erneut über einen Verkauf entschieden.

 

Zu A10: Verschlankung Ausschussarbeit pol. Gremien
Aufnahme im Sanierungsplan: ja

 

Beschlussvorschlag:

In der Stadt Übach-Palenberg werden ab sofort nur noch die notwendigen (gesetzlichen vorgeschriebenen) Ausschüsse (alternativ: die Ausschüsse wie vor der letzten Kommunalwahl) vorgehalten. Ab August wird die Aufwandsentschädigung auf das Modell Pauschale mit Sitzungsgeld umgestellt. Sitzungsgeld wird nur nach der jetzigen Hauptsatzung ausgezahlt (es wird keine Änderung geben, die weitere Sitzungsgelder z.B. für interfraktionelle Gespräche etc. mit sich bringt)

 

Zu A11: Gebühren städt. Planungsleistungen
Aufnahme in Sanierungsplan: ja


Zu A12: Einführung papierlose Ratsarbeit

Aufnahme in Sanierungsplan: ja

Beschlussvorschlag:
Die papierlose Ratsarbeit wird verbindlich für alle zum Januar 2013 umgesetzt. Jede Fraktion/Partei kann mit jeweils einem Endgerät ab September 2012 die neue Struktur kennenlernen, nutzen und Verbesserungsvorschläge einbringen.


zu A13: Reduzierung der politischen Ausschüsse:
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

vgl. Beschlussempfehlung A10
Frage an die Verwaltung: Wie hoch ist das zusätzliche Einsparpotential bei Reduzierung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse (alternativ: wie vor der Kommunalwahl)

zu A14: Verkauf Fraktionsgebäude
Aufnahme in Sanierungsplan: mit Veränderung

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung prüft eine alternative Unterbringung der Fraktionsbüros und die Nutzung anderer Besprechungsräume. Zeitgleich werden mögliche Mieter für die Büros/Tagungsräume im Haus der Fraktionen gesucht. Hier ist evt. eine Vermietung an die CMC GmbH zu prüfen, die dann die Besprechungsräume vermieten kann. Ein Verkauf des Gebäudes wird erst Ende 2013 erneut geprüft.

Begründung:
Nach Möglichkeit soll das Gebäude im Eigentum der Stadt bleiben, unter anderem auch um Alternativen für den Verkauf anderer Immobilien (z.B. altes Rathaus) vorhalten zu können. Um trotzdem einenwirtschaftliche Verbesserung zu erzielen, sollen Mietoptionen geprüft werden.

 

Zu A15: Seniorennachmittage
Aufnahme in den Sanierungsplan: nein

 

Auf Grund des erfolgreich begonnenen Weges des Sponsorings und des eher geringen Zuschussbedarfs werden die Seniorennachmittage erhalten. In der kommenden Planung für 2013 sollen durch Veränderungen (evt. ein Programmpunkt weniger und z.B. durch einen lokalen Chor ersetzen) und eine Erhöhung des Eintrittpreises um einen Euro die Seniorennachmittage kostenneutral angeboten werden.

 

Zu A16: Wegfall Geldzuwendung Altersjubiläen
Aufnahme in den Sanierungsplan: ja

 

Zu A17: Mieterhöhung Schloss Zweibrüggen
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt dem HuFa eine angemessene Mieterhöhung vor. Ebenfalls werden die Nutzungsmöglichkeiten im Rat neu diskutiert, um entgegen der bisherigen Praxis auch andere Vermietungsoptionen (evt . in Abstimmung mit externen Cateringunternehmen und Event-Agenturen) erzielen zu können.

 

Zu A18: Babybegrüßungspaket
Aufnahme in Sanierungsplan: mit Veränderungen

 

Beschlussvorschlag:

Das Babybegrüßungspaket wird vom Kreisjugendamt übergeben und kostengünstiger gestaltet.

Begründung:
Der Erstkontakt zu Neugeborenen und ihren Eltern ist wichtig und sollte beibehalten werden. Da der Kreis derzeit ähnliche Modelle prüft (im Rahmen der Umsetzung des neuen Kinderschutzgesetzes) soll die Aufgabe möglichst schnell in die Zuständigkeit des Kreises wechseln. Die Aussagen des Kreises, es seien keine Erkenntnisse erzielt worden ist unrelevant, da ja a) auch Prävention durch Informationen gegeben und ein Willkommen ausgesprochen werden soll.

 

Zu A19: Kündigung regio IT
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

 

Zu A20: Erhebung Nutzungsentgelt jagdliche Einrichtungen
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

Anregung:

Ein passendes Verfahren und auch die Bestandsaufnahme mit der Jagdgenossenschaft abstimmen.

Fragen:

Wer ist Eigentümer der Einrichtungen? Wer ist bei einer Gebührenerhöhung für Pflege, Wartung und Sicherheit verantwortlich?

 

Zu A21: Dienstfahrtenverringerung
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

 

Nachfrage:
Welche „überflüssigen“ Fahrten werden denn heute noch gemacht, so dass sich hier wirklich eine Reduzierung der Kosten erzielen lässt?

(Zusatz-)Beschlussvorschlag:
Die Stadt prüft, ob die Umstellung auf einen elektrischen Dienstwagen (bei Wegfall der privaten Erstattung) wirtschaftlicher ist. (alternativ: Anschaffung von zwei elektrischen Dienstwagen und Abschaffung des Altbestands)

 

Zu A22: Umstellung auf reine Ergebnisprotokolle
Aufnahme in Sanierungsplan: nein

Die erwähnte Begründung einer möglichen Ersparnis ist falsch, da bei papierloser Gremienarbeit nicht an Papier gespart wird (Widerspruch zu Einsparvorschlag A12). Wegen der besseren Nachvollziehbarkeit von Begründungen für Beschlüsse sollte ebenfalls nicht umgestellt werden.

 

Zu A23: Schreiben „alte Stadtwappen“
Aufnahme in Sanierungsplan: ja - wenn wirklich Einsparungen zu erzielen sind

 

Zu A24: „alte Dienstausweise"
Aufnahme in Sanierungsplan: ja - wenn Altbestände verbraucht sind

 

Zu A25: Zinsreduzierungkonzept
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

 

Zu A26: Entwässerungsgebühren überörtl. Baulastträger
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

 

Zu A27: Mieterhöhung CMC
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

 

Zu A28: Musikschule
Aufnahme in Sanierungsplan: mit Veränderung

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung erarbeitet zuerst ein Alternativkonzept zur bisherigen Praxis, das z.B. Gebührenerhöhung, die Kooperation mit einer privaten Musikschule, Reduzierung auf weniger Instrumente, Kooperation mit Musikvereinen etc. enthalten kann. Ziel soll sein, dass der Zuschussbedarf deutlich verringert (halbiert) wird. Sollte eine deutliche Einsparung nicht möglich sein, so wird über eine Aufgabe bei der Fortschreibung des Sanierungsplans erneut beschlossen.

 

Zu A29: Reduzierung der Vereinszuschüsse
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

 

zu A30: Vermögensverkäufe
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung stellt bis zur kommenden Ratssitzung eine Liste der möglichen Veräußerungsgegenstände zusammen und stellt dar, wie sich durch einen Verkauf die finanzielle Situation (Kreditverringerung und weniger Zinslasten) verändert.

 

Zu A31/A32/A33: Verkauf städtischer Immobilien
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

 

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die erwähnten Immobilien zu veräußern und dem Rat darzustellen, wie sich durch einen Verkauf die finanzielle Situation (Kreditverringerung und weniger Zinslasten) verändert.

Frage:
Werden durch den Verkauf evt. nötige Sozialleistungen, die die Stadt erbringen muss durch Anmietungen kompensiert? In diesem Fall soll zuerst eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen.


Zu A 34: Sportheime an Vereine
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung lädt die betroffenen Vereinsvorstände ein, um über eine mögliche Übertragung zu informieren und berichtet im Fachausschuss. Nur bei erheblichem Widerstand gegen eine Übertragung wird dem Rat ein Vorschlag zur Kostenbeteiligung vorgelegt.

Zu A35: Beteiligung Pflegeaufwand Sportplätze
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

Anregung:
wird im Zusammenhang mit A34 mit den Vereinen besprochen

Zu A36: Zweitwohnungsteuer
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

Beschlussvorschlag:
Die Stadt führt ab sofort eine Zweitwohnungssteuer in Höhe xxx ein.


Zu A37/A38: Reduzierung Sport-/Bolz und Spielplätze
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

 

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung stellt im Fachausschuss einen Plan mit allen entsprechenden Plätzen vor. Ziel ist eine Optimierung, wobei nur dann eine entsprechende Umwidmung mit Verkauf der Fläche angestrebt wird, wenn wirklich kein Nutzen mehr für Kinder und Jugendliche zu erwarten ist. Bei einem Grundstücksverkauf sollen 50% in die Sanierung der anderen Plätze und 50% in den Sanierungsplan einfließen.

Zu A39: Dokumentenmanagement
Aufnahme in Sanierungsplan: ja (aber bitte noch einmal erläutern)

Zu A40: Benutzungsgebühr städt. Immobilien
Aufnahme in Sanierungsplan: ja (mit Einschränkungen)

 

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung stellt dem Rat eine Liste mit Nutzer/Räumlichkeiten vor und schlägt angemessene Mieten vor. Die Gebühren werden nicht
flächendeckend sondern nach Einzelfall festgelegt (z.B. sehen wir keine Benutzungsgebühr für den Verein Funtasie e.V.).

 

A41: Pachterhöhungen für städtische Anlagen
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

 

Beschlussvorschlag:
Die Pachten für städtische Anlagen (Naherholungsgebiet, Biergarten) werden um 10% erhöht.

 

Zu B1 Erhöhung Gewerbesteuer
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

Beschlussvorschlag:
Die Gewerbesteuer wird auf 485 Punkte festgesetzt.


Zu B2 Erhöhung Grundsteuer A
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

Beschlussvorschlag:
Die Grundsteuer A wird auf 310 Punkte festgesetzt.

Zu B3 Erhöhung Hundesteuer:
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

Beschlussvorschlag:
Die Hundesteuer(normal) wird um 10% erhöht


Zu C1 Erhöhung Grundsteuer B
Aufnahme in Sanierungsplan: ja

Beschlussvorschlag:
Die Grundsteuer B wird auf 545 Punkte festgesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Rißmayer
Fraktionsvorsitzender


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