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Ökologische Ausgleichsmaßnahmen konsequent umsetzen

 

Der Verlust von ökologischer Qualität in einem neuen Bebauungsgebiet und bei Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbe muss unbedingt ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich soll möglichst im gleichen Gebiet, mindestens jedoch innerhalb des Stadtgebietes erfolgen.

 

Gesetzlich ist in Deutschland die Ausgleichspflicht klar geregelt. Die sich aus dem Eingriff ergebenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind funktional auszugleichen, oder es sind gleichwertige andere Aufwertungen vorzunehmen. Zusätzlich können im Rahmen von Genehmigungen auch weitere Schutzmaßnahmen für Flora, Fauna und Anwohner vertraglich geregelt werden.

Schon in der Vergangenheit war Übach-Palenberg da anders bzw. "recht speziell". Manwollte z.B. die Zierblümchen in Kreisverkehren als ökologisch wertvollen Ausgleich anrechnen lassen. Aktuell treiben es die Politiker von SPD, CDU und UWG jedoch noch toller. Da will ein Betreiber in Frelenberg Sand aus der Erde holen und zwischen Stadt und Abbauunternehmen wird vertraglich geregelt, welche Schutzmaßnahmen (u.a. Pflanzstreifen, der die BewohnerInnen vor Staub schützen soll) getroffen werden müssen. Einige Jahre später beantragt er nun den nächsten Abschnitt seiner Ausgrabung. Als wir GRÜNE fordern, dass zuerst die Maßnahmen des alten Vertrages umgesetzt werden, bevor wir weiter verhandeln, scheint es niemanden außer den GRÜNEN im Stadtrat zu interessieren: alle anderen Fraktionen stimmen zu !!

Dieser Vorgang ist für uns GRÜNE einfach vollkommen unverständlich. Anscheinend gelten in Übach-Palenberg andere Gesetze als im Rest der Republik. Aber da es sich ja nur um einige wenige Bewohner/Innen handelt, die weiterhin jeden Tag den Sand aus den Fensterfugen kratzen müssen, ist dies ja auch nicht wahlentscheidend. Über die Problematik Abtransport und Lärmbelästigung für die Anwohner in Scherpenseel wurde trotz aller „parteigetriebenen“ Initiativen und Proteste der Mantel des Schweigens gelegt.

 

Wir GRÜNE fordern das konsequente Einhalten von Ausgleichsmaßnahmen und der zusätzlichen getroffenen Vereinbarungen bei Gewerbeansiedlungen und Eingriffen in die Natur.

 

Ökologische Vorgaben des Bebauungsplanes sind konsequent umzusetzen. Wir GRÜNE werden darauf bestehen, dass den ökologischen Planungsspielen auch reale Taten folgen. Aus diesem Grunde ist eine schlüssige und umfassende Dokumentation über anstehende und realisierte Ausgleichsmaßnahmen zu führen. Die eingeräumten Fristen sind zu respektieren und städtischen Forderungen ist entsprechend Nachdruck zu verleihe

 

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