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Das Stärkungspaktgesetz sieht Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren – zwischen 2011 und 2020 – für jene Gemeinden vor, die auf Basis ihres Haushaltes für das Jahr 2010 überschuldet sind oder denen die Überschuldung bis 2013 droht. Die Teilnahme am Konsolidierungsprogramm ist für diesen Kreis der Gemeinden verpflichtend.Die Stadt Übach-Palenberg wird wie alle pflichtig teilnehmenden Gemeinden dazu verpflichtet, der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung bis zum 30.Juni 2012 einen vom Rat beschlossenen Haushaltssanierungsplan vorzulegen. Der Haushaltssanierungsplan ist jährlich fortzuschreiben und der Bezirksregierung jährlich spätestens am 1. Dezember vor Beginn des Haushaltsjahres zur Genehmigung vorzulegen. Er ersetzt zugleich auch das Haushaltssanierungskonzept gem. § 76 GO NRW, wobei diese und damit verbundenen Vorschriften – wenn das Stärkungspaktgesetz nichts anderes bestimmt – auch weiterhin angewendet werden müssen.
Bei der Erarbeitung des Haushaltssanierungsplanes wurde in Übbach-Palenberg die Unterstützung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW beansprucht die hierfür eine Zuweisung aus dem Gesetz erhalten wird.
Das Konsolidierungsziel des Stärkungspaktes
Das erste Konsolidierungsziel des Haushaltssanierungsplanes ist es, als pflichtig teilnehmende Gemeinde unter Einbeziehung der Bedarfszuweisung aus dem Stärkungspaktgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt – in der Regel spätestens ab dem Jahr 2016 – ihren Gesamtergebnisplan bzw. ihre Gesamtergebnisrechnung ohne negatives Saldo abzuschließen.
Das zweite Konsolidierungsziel ist es, den Gesamtergebnisplan bzw. die Gesamtergebnisrechnung spätestens im Jahr 2021 ohne Inanspruchnahme von Bedarfszuweisungen aus dem Stärkungspaktgesetz auszugleichen.
Die Verwaltung hat deswegen einen Vorschlagskatalog erarbeitet, der alle möglichen Einsparmöglichkeiten und mögliche Mehreinnahmen aufzeigt. In der vergangenen Ratssitzung wurden diese Vorschläge besprochen und der SAnierungsplan verabschiedet. In dem Folgebeitrag können sie sehen, wie wir Grüne uns zu den einzelnen Vorschlägen positioniert haben.
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