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Antrag gem. § 5 der GO des Rates
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schmitz-Kröll,
Wir möchten Sie bitten den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen:
Im BP 86 „Saarstraße“ ist ab sofort auch die Installation von Solaranlagen auf der dem Straßenraum zugewandten Seite erlaubt
Begründung:
Der BP 86 „Saarstraße“ beinhaltet in der Gestaltungssatzung auch die Errichtung von Solaranlagen. Hier ist nur die Installation von Solaranlagen auf der dem Straßenraum abgewandten Seite der Gebäude zulässig. Durch die Änderung soll es den Anwohnern ermöglicht werden entsprechende Anlagen auch auf der dem Straßenraum zugewandten Seite zu installieren. Vor dem Hintergrund der Endlichkeit fossiler Brennstoffe und der damit nötigen aktiven Förderung alternativer, regenerativer Energien soll es in der Stadt Übach-Palenberg keine Einschränkungen mehr zum Bau von Solaranlagen geben. Auf Grund der Entwicklung von Heizkosten in den vergangenen Jahren ist es auch nicht mehr haltbar, dass einzelne Bürger von der finanziell interessanten Nutzung von Solarenergie ausgeschlossen werden.
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